Gesetzliche Krebsvorsorge

Die Krebsvorsorge dient der Früherkennung einer Krebserkrankung in einem heilbaren Stadium. Eine bösartige Neubildung im Körper des Menschen wird im Allgemeinen als Krebs oder Tumor bezeichnet.

Krebs kann grundsätzlich überall im Körper – abhängig vom individuellen Krebsrisiko – auftreten. Je nach Körperregion beziehungsweise Organ sollten zur Früherkennung einer Krebserkrankung regelmäßige Kontrolluntersuchungen vorgenommen werden.

Krebsvorsorge

Krebsvorsorge ab 20 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 21. Lebensjahr dient u.a. der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses (Cervix-Karzinom), des Uteruskrebses (Endometriumkarzinom) und des Eierstockkrebses (Ovarialkrzinom). Die folgenden Untersuchungen werden von uns jährlich durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Tastuntersuchung des Unterleibes
  • Zytologischer Abstrich (Pap-Test)
Krebsvorsorge

Zusätzliche Krebsvorsorge ab 30 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 31. Lebensjahr dient zusätzlich der Früherkennung des Brustkrebses (Mamma-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden von uns jährlich durchgeführt:

  • Tastuntersuchung der Brust
  • Tastuntersuchung der regionalen Lymphknoten
Krebsvorsorge

Zusätzliche Krebsvorsorge ab 35 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 36. Lebensjahr dient der zusätzlichen Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses (Cervix-Karzinom) mithilfe des HPV-Tests. Die folgenden Untersuchungen werden alle drei Jahre von uns durchgeführt:

  • Co-Testung: HPV-Abstrich und Pap-Test
Krebsvorsorge

Zusätzliche Krebsvorsorge ab 50 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 51. Lebensjahr dient zusätzlich der Früherkennung des Darmkrebses. Die folgenden Untersuchungen werden jährlich durchgeführt:

  • Digitale Tastuntersuchung des Enddarms
  • Test auf okkultes Blut im Stuhl (Immunologischer Stuhltest)
  • Ab 55 Jahren: Darmspiegelung (Koloskopie) alle 10 Jahre und Test auf okkultes Blut im Stuhl alle 2 Jahre