Neues aus der Praxis
Das E-Rezept | Praxis
Das E-Rezept ersetzt den „rosa Zettel“ bei der Verschreibung von Medikamenten.
Ab sofort können wir Ihnen in unserer Frauenarztpraxis Rezepte digital ausstellen und sie sicher (datenschutzkonform) in dem deutschen Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, für Sie speichern.
Sie haben dann folgende Möglichkeit, Ihr E-Rezept in der Apotheke einzulösen:
Lassen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) über das Terminal in der Apotheke einlesen. Eine PIN-Eingabe ist dabei nicht erforderlich. Ihr/e Apotheker/in kann dann Ihr Rezept online abrufen und das Medikament herausgeben.
Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden – auch in Online-Apotheken.
Nach 28 Tagen wird das E-Rezept ungültig. Danach kann es nicht mehr eingelöst werden.
Rezepte für Hilfs- und Heilmittel wie Verbandmaterial, Physiotherapie oder Ernährungstherapie und für Betäubungsmittel stellen wir nach wie vor in Papierform aus. Rezepte für Privatversicherte gibt es ebenfalls noch auf dem Papier.
Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie uns gern an.
Ihr Praxisteam